Das Sozialvorsorgeamt (SVA) unterstützt und koordiniert die Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren. Es plant das Leistungsangebot, kümmert sich um die Finanzierung und die Aufsicht über sonder- und sozialpädagogische Institutionen, plant den Platzbedarf in Pflegeheimen sowie den Bedarf an Hilfe und Pflege zu Hause und entrichtet Beiträge an Personen, die ihren Aufenthalt im Pflegeheim nicht selber finanzieren können. Zudem ist das SVA für die Finanzierung der Restkosten der Pflege zuständig. Sie werden voll in die rechtlichen Überlegungen des Amtes eingebunden sein und können Ihre Fähigkeit, pragmatische und innovative Lösungen vorzuschlagen, einbringen.
Der Arbeitgeber Staat fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und bietet ein modernes Arbeitsumfeld sowie attraktive Arbeitsbedingungen.
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