Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes
Erfahrung im Bereich des Friedensgerichts gemäss Art. 58 JG stellt einen Vorteil dar
Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten
Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben
Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen
Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
Beherrschen der deutschen Sprache mit guten Kenntnissen der französischen Sprache
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Über uns
Der Staat Freiburg ist die kantonale Verwaltung des Kantons Freiburg und bietet umfassende Dienstleistungen und Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen sowie Institutionen an. Die Verwaltung ist in verschiedenen Bereichen tätig, darunter Arbeit und Unternehmen, Bildung, Steuern, Bauwesen, Polizei und Sicherheit, Zivilstandswesen, Energie, Landwirtschaft, Justiz, Gesundheit, Mobilität, Sport, Kultur und Tourismus. Zu den angebotenen Leistungen gehören unter anderem die Ausstellung von Ausweisen und Zivilstandsdokumenten, das Handelsregister, Genehmigungen, Sozialversicherungen sowie Informationen zu politischen Prozessen und Wahlen. Die Dienstleistungen richten sich an die Bevölkerung und Organisationen im Kanton Freiburg.